Nachdem die Fremdenpolizei (heute Migrationsamt) den Gesuchstellern die Aufenthaltsbewilligungen während des Verfahrens zur Abklärung der IV-Rentenberechtigung des Gesuchstellers 1 immer wieder verlängert hatte, obwohl die Familie in finanzieller Hinsicht massiv unterstützt werden musste, wurde den Gesuchstellern mit Schreiben der Fremdenpolizei vom 3. Mai 2000 das rechtliche Gehör betreffend Nichtverlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligungen gewährt. Am 30. August 2000 verfügte die Fremdenpolizei die Nichtverlängerung der Jahresaufenthaltsbewilligungen der Gesuchsteller sowie ihrer in diesem Zeitpunkt minderjährigen Kinder.