Anhang I FZA). Massgebend ist diesbezüglich insbesondere auch die Rechtssprechung des EuGH vor der Unterzeichnung des FZA am 1. Juni 1999 (Art. 16 Abs. 2 FZA). Der EuGH hat im Urteil vom 27. Oktober 1977 in der Rechtssache 30/77, Bouchereau, Slg.1977, 1999, Randnrn. 21 ff., festgehalten, eine Massnahme im Sinne der Richtlinie 64/221/EWG sei jede Handlung, die das Recht berühre - unter den gleichen Bedingungen wie die Angehörigen des Mitgliedsstaats der Aufnahme - in die anderen Mitgliedstaaten frei einzureisen und sich dort frei aufzuhalten.