Trotzdem hat es der Gesetzgeber bis heute unterlassen, eine entsprechende po- sitiv-rechtliche Regelung ins ANAG aufzunehmen, obschon das ANAG in der Zwischenzeit verschiedentlich angepasst wurde und die Problematik des Familiennachzugs durch Schweizer Eltern im Zusammenhang mit der Motion Hubmann thematisiert worden ist. Die fehlende Reaktion des Gesetzgebers müsste konsequenterweise ebenfalls als qualifiziertes Schweigen verstanden werden, weshalb auch hier für die analoge Anwendung der entsprechenden anspruchsbegründenden Norm kein Raum mehr bliebe und der Nachzug von Kindern durch Schweizer Bürger gänzlich ins Ermessen der Fremdenpolizeibehörden fiele.