dd) Im Ständerat wurde die Problematik des Familiennachzugs durch Schweizer Bürger nicht thematisiert. Ein qualifiziertes Schweigen liegt damit umso weniger vor, als sich der Ständerat nie ausdrücklich gegen eine Anpassung des ANAG aussprach. ee) Insgesamt steht damit fest, dass der Wille des Gesetzgebers - in Anbetracht der bereits vorhandenen Möglichkeiten zur Gleichbehandlung - lediglich darin lag, auf eine dem AuG vorgezogene Normierung des Anspruchs auf Familiennachzug für Schweizer Bürger zu verzichten, sich jedoch nicht darauf erstreckte, Schweizer gegenüber EG- und EFTA-Staatsangehörigen vorübergehend schlechter zu stellen.