Darin wird festgehalten, die Kommission beurteile es als fragwürdig, dass Schweizer gegenüber Bürgern der EG und der EFTA diskriminiert würden, weshalb sie erwarte, dass die kantonalen Vollzugsbehörden im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten auf Verordnungsstufe für eine Gleichbehandlung besorgt seien. Damit spricht sich die SPK, welche massgeblich an der ausländerrechtlichen Gesetzgebung beteiligt ist, explizit gegen eine rechtsungleiche Behandlung von Schweizer Bürgern aus. 412 Rekursgericht im Ausländerrecht 2003