Dabei verwies sie auf den Entwurf zum neuen Ausländergesetz, welcher für Schweizer Bürger die geforderte Nachzugsregelung vorsieht. Weiter führte sie aus, dass mit der Änderung der BVO sichergestellt werde, dass Schweizer bis zum Inkrafttreten des AuG gleichbehandelt werden können. Eine Ausdehnung des erweiterten Familiennachzugs auf Niedergelassene lehne der Bundesrat dagegen ab, weshalb der Bundesrat die Ablehnung der Motion Hubmann beantrage. Aus der diskussionslosen Ablehnung der Motion lässt sich damit allenfalls ein gesetzgeberischer Wille zur Schlechterstellung von Niedergelassenen ableiten, nicht jedoch von Schweizer Bürgern.