Dieser Entscheid ist jedoch nicht dem Willen gleichzusetzen, Schweizer gegenüber EG- und EFTA-Staatsangehörigen zu benachteiligen. Ein solcher Wille liegt gerade nicht vor. In ihrer Stellungnahme zur Motion Hubmann hielt Bundesrätin Ruth Metzler zunächst fest, dass auch der Bundesrat die Auffassung vertrete, Schweizern seien mit Inkrafttreten des FZA die gleichen Nachzugsmöglichkeiten einzuräumen wie Angehörigen der EG-Mitgliedstaa- ten. Dabei verwies sie auf den Entwurf zum neuen Ausländergesetz, welcher für Schweizer Bürger die geforderte Nachzugsregelung vorsieht.