Dass in der Folge keine Anpassung des ANAG erfolgte, erscheint damit folgerichtig. bb) Am 8. Mai 2001 reichte Nationalrätin Vreni Hubmann eine Motion ein, welche die unverzügliche Teilrevision des ANAG bezüglich der Familiennachzugsregelung verlangte. Spätestens anlässlich dieser Motion war dem Nationalrat die mit Inkrafttreten des FZA entstehende Schlechterstellung von Schweizern bewusst. Indem der Nationalrat in der Folge die Motion ablehnte, hat er sich denn auch explizit gegen eine sofortige Regelung auf Gesetzesstufe entschieden. Dieser Entscheid ist jedoch nicht dem Willen gleichzusetzen, Schweizer gegenüber EG- und EFTA-Staatsangehörigen zu benachteiligen.