wähnt. Auch in den Protokollen der darauffolgenden parlamentarischen Beratungen wird diese Frage nicht thematisiert. Offensichtlich erkannten sowohl der Bundesrat als auch der Gesetzgeber zum Zeitpunkt der Behandlung der Bilateralen Abkommen das Problem nicht. Anders lässt sich nicht erklären, dass die Frage in die Protokolle der Räte keinen Eingang fand. Die Schaffung einer derart rechtsungleichen und damit verfassungswidrigen Rechtslage wäre nicht wortlos gebilligt worden, hätte der Gesetzgeber tatsächlich ein entsprechendes Problembewusstsein gehabt. Dass in der Folge keine Anpassung des ANAG erfolgte, erscheint damit folgerichtig.