Im Rahmen der Beratungen des neuen Ausländergesetzes habe die SPK einen Antrag für eine vorgezogene Revision des geltenden ANAG zum Familiennachzug abgelehnt. Sie habe sich für eine umfassende Neuregelung im Rahmen der laufenden Totalrevision entschieden. Weiter hielt die SPK fest, sie beurteile es als fragwürdig, wenn Schweizer Bürger beim Familiennachzug gegenüber Bürgern der EG und der EFTA diskriminiert würden, weshalb sie erwarte, dass die kantonalen Vollzugsbehörden im Rahmen der auf Verordnungsstufe (BVO) bestehenden Möglichkeiten für eine Gleichbehandlung besorgt seien.