Wie bereits erwähnt (vgl. E. 4e), hatte das Bundesgericht die Frage des Familiennachzugs von Drittstaatsangehörigen durch Schweizer Bürger bereits zu beurteilen und lehnte in seinem Urteil vom 17. Januar 2003 eine Anerkennung weitergehender Ansprüche für Schweizer Bürger, insbesondere eine Angleichung an Art. 3 Anhang I FZA, ab (BGE 129 II 249). ff) In der Folge nahm die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates am 31. Januar 2003 in einer Medienmitteilung zur Problematik des Nachzugs durch Schweizer Stellung. Im Rahmen der Beratungen des neuen Ausländergesetzes habe die SPK einen Antrag für eine vorgezogene Revision des geltenden ANAG zum Familiennachzug abgelehnt.