Für eine Teilrevision des ANAG bestehe somit keine Notwendigkeit. Nach einer Erläuterung durch die Motionärin und einer Stellungnahme durch Bundesrätin Ruth Metzler, welche - unter Hinweis auf die geänderte BVO, das AuG und die ungewollte Ausdehnung der erweiterten Nachzugsregelung auf Niedergelassene - die Abweisung der Motion empfahl, lehnte der Nationalrat am 20. März 2002 die Überweisung der Motion mit 45 zu 83 Stimmen ab (AB 2002 N 385). dd)