Gleichzeitig mit dem FZA trete die vom Bundesrat beschlossene Anpassung der Begrenzungsverordnung in Kraft. Demnach würden die in der Motion erwähnten Familienangehörigen von Schweizern von den Begrenzungsmassnahmen ausgenommen, was den zuständigen Behörden die Gewährung des erweiterten Familiennachzuges ermögliche, ohne dass darauf ein Anspruch bestehe. Damit werde sichergestellt, dass Schweizer bis zum Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes beim Familiennachzug gleich behandelt werden könnten wie Angehörige der EG-Mitgliedstaaten.