Bundesrat sei der Auffassung, dass Schweizer beim Nachzug ausländischer Familienangehöriger mit Inkrafttreten des FZA den Angehörigen von EG-Mitgliedstaaten grundsätzlich gleichzustellen seien. Demgegenüber lehne er jedoch die Anwendung dieser weitergehenden Regelung bei niedergelassenen Ausländern aus Drittstaaten ab. Eine generelle Neuregelung des Familiennachzuges ausserhalb des FZA sei mit dem neuen Ausländergesetz (AuG) geplant, welches für Schweizer dieselben Rechte für den Nachzug von ausländischen Familienangehörigen vorsehe.