Jede Vertragspartei bleibe frei, hierfür eine selbständige Regelung zu treffen. Mit der Botschaft zum FZA habe der Bundesrat dem Parlament zwar auch die notwendigen Gesetzesanpassungen sowie flankierende Begleitmassnahmen zur Bewältigung möglicher Auswirkungen der sieben Abkommen unterbreitet, doch habe er im Hinblick auf den Grundsatz der Einheit der Materie auf weitergehende, für die Umsetzung des FZA nicht unmittelbar notwendige Regelungen verzichtet. Dazu gehörten auch die in der Motion geforderten Bestimmungen. Auch der 408 Rekursgericht im Ausländerrecht 2003