Mitgliedstaaten und der Schweiz über die Freizügigkeit insbesondere betreffend Änderung des ANAG (BG FZA; BBl 1999 6456) heranzuziehen. aa) In der Botschaft zur Genehmigung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG (Botschaft FZA) vom 23. Juni 1999 (BBl 1999 6128) finden sich unter dem Titel "Anpassungen des schweizerischen Rechts" Ausführungen des Bundesrates zur Änderung des Art. 1 ANAG. Danach gelte für Angehörige eines EG-Mitgliedstaates, ihre Familienangehörige sowie für entsandte Arbeitnehmer in erster Linie das Abkommen über den freien Personenverkehr. Das ANAG bleibe subsidiär anwendbar (Botschaft FZA S. 6357 f.).