8 BV ein analoger Rechtsanspruch einzuräumen ist. a) Für Familiennachzugsgesuche betreffend Kinder von Schweizer Bürgern gibt es keine direkt anwendbare gesetzliche Regelung. Das Bundesgericht legte Art. 17 Abs. 2 ANAG in BGE 118 Ib 153 dahingehend aus, dass die Bestimmung auf Familiennachzugsgesuche von Schweizer Eltern analog anzuwenden sei. Auch im Rahmen der Inkraftsetzung des FZA wurde keine entsprechende Regelung ins ANAG aufgenommen. Damit ist zu prüfen, ob das Fehlen einer ausdrücklichen Familiennachzugsregelung betreffend Kinder 406 Rekursgericht im Ausländerrecht 2003