Mit Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 24. Februar 1995 wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA, heute Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung [IMES]) erliess am 24. Januar 1997 betreffend den Beschwerdeführer eine Einreisesperre auf unbestimmte Dauer. Nachdem die Fremdenpolizei bereits im Januar 1998 auf ein Familiennachzugsgesuch der Ehefrau des Beschwerdeführers infolge der gegen diesen verhängten Einreisesperre nicht eingetreten war,