Am 24. Januar 1997 wurde gegen ihn eine Einreisesperre auf unbestimmte Dauer erlassen. Trotzdem reiste der Beschwerdeführer im Dezember 1999 illegal in die Schweiz ein und stellte ein Asylgesuch, welches letztinstanzlich durch die ARK am 2. September 2002 abgewiesen wurde. Der Beschwerdeführer wurde - nachdem er die ihm bis zum 8. Oktober 2002 eingeräumte Ausreisefrist missachtet hatte - am 7. November 2002 polizeilich angehalten und nach Belgrad ausgeschafft. Dem Anhaltungsbericht ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer anlässlich seiner Anhaltung nicht kooperierte.