Der Beschwerdeführer lebte nach der Entlassung aus dem Strafvollzug im Kosovo. Aufgrund der kriegerischen Auseinandersetzungen reiste er im Dezember 1999 illegal in die Schweiz ein und stellte am 6. Dezember 1999 in Basel ein Asylgesuch. Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) lehnte das Asylgesuch mit Entscheid vom 25. Januar 2000 ab.