b) Ist die Gleichstellung von Reallehrpersonen mit altrechtlicher Ausbildung und von Lehrkräften mit einer SEREAL-Ausbildung aus marktwirtschaftlichen Überlegungen erfolgt und hätte aus verfassungsrechtlicher Sicht darauf auch verzichtet werden können, bedeutet dies im Grunde genommen, dass die Gleichstellung auch wieder rückgängig gemacht werden könnte. Es liegen indessen keinerlei Anhaltspunkte vor, dass eine derartige Massnahme tatsächlich beabsichtigt wäre. Vielmehr herrscht nach Angaben des Departements BKS gegenwärtig noch immer Lehrermangel, und ein Marktvergleich mit verschiedenen Kantonen hat offenbar gezeigt, dass der Kanton Aargau eher tiefe Löhne ausrichtet.