6. a) Das Personalrecht für Lehrpersonen und das für sie geltende Besoldungsrecht befinden sich derzeit noch in Revision. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang vorab das GAL, das voraussichtlich dieses Jahr dem Volk unterbreitet wird (vgl. Erw. 1/b hievor). Gestützt auf das GAL soll ein "Dekret über die Löhne der Lehrpersonen" (Lohndekret Lehrpersonen, LDLP) ergehen.