deutlich von der altrechtlichen Ausbildung für Reallehrkräfte. Sie dauert insbesondere nicht nur erheblich länger als früher und bedarf damit grösserer finanzieller Aufwendungen seitens der angehenden Lehrkräfte. Auch in qualitativer Hinsicht unterscheidet sie sich von der altrechtlichen Ausbildung, indem namentlich die didaktischen Fächer ein stärkeres Gewicht erhalten. Sie ist für die Ausübung der Funktion einer Reallehrkraft zweifellos nützlich und auch erforderlich in dem Sinne, dass grundsätzlich keine Alternativen zum SE- REAL-Lehrgang angeboten werden, um den Beruf einer Reallehrkraft zu ergreifen.