So verweist das Departement BKS zu Recht nur schon auf die Entlöhnung der Instrumentallehrpersonen, die stark von der Ausbildung abhängt (§ 39 Abs. 1 lit. g Ziff. 5-7 LBD I; § 11 Abs. 1 lit. g Ziff. 5-7 LBD II). Abgesehen davon zeigt sich aber ganz allgemein, dass das geltende aargauische System der Lehrerbesoldungen nicht unerheblich vom Kriterium der Ausbildung der Lehrkräfte geprägt ist. So erhalten etwa Lehrkräfte an Bezirksschulen u.a. deshalb einen höheren Lohn 608 Personalrekursgericht 2002