Gemäss den Ausführungen des Regierungsrats wurde aus finanzpolitischen Überlegungen und angesichts der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichts darauf verzichtet, die Löhne der Reallehrpersonen mit altrechtlicher Ausbildung anzupassen. Die ungleiche Besoldung hätte mit der ursprünglich auf 2001 geplanten Inkraftsetzung des Gesetzes über die Anstellung der Lehrpersonen (GAL) korrigiert werden sollen.