Die Anhebung der Löhne war nach den Ausführungen des Regierungsrats gerechtfertigt angesichts der gleichwertigen Ausbildung und der einheitlichen Diplome, die sowohl für den Unterricht an Sekundar- als auch an Realschulen berechtigten sowie zwecks Vermeidung eines Mangels an Lehrkräften für die Realschulen (Botschaft des Regierungsrats vom 2. Juni 1999 zur Änderung der Lehrerbesoldungsdekrete I und II, S. 2). Gemäss den Ausführungen des Regierungsrats wurde aus finanzpolitischen Überlegungen und angesichts der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichts darauf verzichtet, die Löhne der Reallehrpersonen mit altrechtlicher Ausbildung anzupassen.