Entscheide über die Besoldung der Reallehrpersonen zu fällen und deshalb nur die Löhne der Reallehrkräfte mit SEREAL-Ausbildung anzupassen. Die Anhebung der Löhne war nach den Ausführungen des Regierungsrats gerechtfertigt angesichts der gleichwertigen Ausbildung und der einheitlichen Diplome, die sowohl für den Unterricht an Sekundar- als auch an Realschulen berechtigten sowie zwecks Vermeidung eines Mangels an Lehrkräften für die Realschulen (Botschaft des Regierungsrats vom 2. Juni 1999 zur Änderung der Lehrerbesoldungsdekrete I und II, S. 2).