Die Rechtsprechung hat das Interesse seiner Art nach als hoch eingestuft, wenn Erfordernisse der polizeilichen Gefahrenabwehr, des Landschaftsschutzes, des Ortsbildschutzes usw. auf dem Spiel stehen. Ferner hat die Praxis Fallgruppen entwickelt, wo das Interesse an der Rechtssicherheit generell überwiegt. Dazu gehören insbesondere Verfügungen, die auf einem Einspracheverfahren beruhen (AGVE 1994, S. 429, mit weiteren Hinweisen). Entscheidend ist in diesen Fällen aber, dass es sich nicht einfach nur um ein beliebiges Einspracheverfahren handelt, sondern dass die Auf- 2003 Beschwerden gegen Einspracheentscheide des M... 417