A. Am 31. August 2000 stellte die Sektion Massnahmen der Fremdenpolizei des Kantons Aargau (heute Sektion Verlängerung und Massnahmen des Migrationsamtes) fest, die Niederlassungsbewilligungen der Beschwerdeführer seien erloschen. Nachdem der Rechtsdienst der Fremdenpolizei (heute Rechtsdienst des Migrationsamtes; Vorinstanz) die dagegen erhobene Einsprache abgewiesen hatte, hob das Rekursgericht den Einspracheentscheid am 22. Juni 2001 auf und wies die Angelegenheit zur Ergänzung des Sachverhalts und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück.