Frage, wie die Bewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit rechtlich zu qualifizieren ist. cc) Die Arbeitsbewilligung eines im Rahmen des Familiennachzuges eingereisten Ehegatten, der noch nicht über eine eigenständige Bewilligung verfügt, stellt eine Zusatzbewilligung zur ursprünglichen Bewilligung dar. Sie ersetzt diese erste Bewilligung jedoch nicht. Der Aufenthalt in der Schweiz steht nach wie vor unter dem Vorbehalt des Weiterbestehens der ehelichen Gemeinschaft und des Zusammenwohnens.