135 Gebäudeversicherung: Überschwemmungsschaden - Voraussetzungen für das Vorliegen eines ausserodentlichen Regenereignisses, das geeignet ist, den Kausalzusammenhang zu unterbrechen (Erw. 5.3.1. ff.) Aus einem Entscheid der Oberschätzungsbehörde nach Versicherungsgesetz vom 19. März 2002 in Sachen L. und R. gegen AVA. Aus den Erwägungen