Die Ehefrau wurde in der Schweiz geboren und lebt seither ununterbrochen hier. Sie besitzt die Niederlassungsbewilligung und betreibt ein eigenes Coiffeurgeschäft in S. (AG). Gemäss einer Aktennotiz hat die Ehefrau des Beschwerdeführers am 25. Januar 2002 der Fremdenpolizei telefonisch mitgeteilt, sie beabsichtige die Scheidung einzureichen. Es sei ihr recht, dass ihr Ehemann ausgewiesen werde und sie habe nicht die Absicht, mit ihm 2002 Beschwerden gegen Einspracheentscheide der F... 557