ANAV genannten Gesichtspunkte abzustellen. Ob diese Kriterien berücksichtigt und richtig angewandt worden sind, beziehungsweise ob sich in ihrem Lichte die Ausweisung als verhältnismässig erweist, ist als Rechtsfrage frei zu prüfen. Als fremdenpolizeiliche Massnahme steht bei der Ausweisung das Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Vordergrund. 2002 Beschwerden gegen Einspracheentscheide der F... 555