Nebst der bereits erwähnten schweren Betäubungsmitteldelinquenz wurde er wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln bestraft. Bezüglich seiner Betäubungsmitteldelikte stellte das Geschworenengericht L. fest, dass der Beschwerdeführer ein Klima der Angst schuf, um die Kontrolle über seine Klienten zu behalten. Er drohte und wurde gewalttätig gegenüber Personen, die nicht zahlten. Über einen gewissen Zeitraum gesehen war er der wichtigste Lieferant für 554 Rekursgericht im Ausländerrecht 2002