Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Rs. 30/77, Bouchereau, Slg. 1977 1999, Rz. 21 ff.) ist unter einer Massnahme im Sinne der Richtlinie 64/221/EWG und damit i.S.v. Art. 5 Abs.1 Anhang I FZA jede Handlung zu verstehen, die das Recht auf freie Einreise und Aufenthalt berührt. Nachdem die Ausweisung, welche sowohl eine Entfernungs- als auch eine Fernhaltemassnahme umfasst, das Recht auf freie Einreise und Aufenthalt berührt, stellt sie eine Massnahme i.S.v. Art. 5 Abs.1 Anhang I FZA dar (vgl. Marcel Dietrich, a.a.O., S. 508). 2002 Beschwerden gegen Einspracheentscheide der F... 551