Die beiden heirateten am 15. Juli 1995. Im Rahmen des Familiennachzuges wurde dem Beschwerdeführer in der Folge eine Aufenthaltsbewilligung erteilt. Mit Strafbefehl der Bezirksanwaltschaft Z. (ZH) vom 3. Februar 1998 wurde der Beschwerdeführer wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln mit einer Busse von CHF 500.– bestraft. Im Januar 1999 kündigte er seine Stelle als Chauffeur aufgrund gesundheitlicher Probleme mit dem Rücken. Mit Ausnahme einer sechsmonatigen Teilnahme an einem Beschäftigungsprogramm war der Beschwerdeführer seither erwerbslos. 2002 Beschwerden gegen Einspracheentscheide der F... 547