Dies gilt insbesondere auch in Bezug auf das Schreiben vom 10. Mai 1999: Die Unterrichtsführung ist darin nur von sekundärer Bedeutung (in erster Linie geht es um den Vorwurf des Alkoholmissbrauchs); die Kritik, welche sich auf zwei Sätze beschränkt ("Anlass zur Kritik gab auch verschiedentlich Deine Unterrichtsführung: Die Studierenden haben von Langeweile gesprochen, auch davon, dass Du hin und wieder aus der Stunde gehst"), ist bloss indirekt formuliert und wenig konkret. Schliesslich wurde im erwähnten Schreiben nur eine genauere Unterrichtsüberprüfung angeordnet bzw. keine eigentliche Beanstandung vorgenommen.