Mit Beschluss des Regierungsrats vom 21. Juni 2000 wurde für das Schuljahr 2000/2001 das Pensum des Beschwerdeführers auf 12 Lektionen pro Woche festgelegt und ihm gleichzeitig die Auflage erteilt, innert Jahresfrist eine Weiterbildung zu absolvieren. Rückblickend muss festgehalten werden, dass ihm mit diesem Beschluss keine Chance zur Besserung eingeräumt wurde: Gemäss Aussage des Rektors der Kantonsschule Y. wurde die Unterrichtsführung im Schuljahr 2000/2001 gar nicht mehr überprüft, da ohnehin eine 580 Personalrekursgericht 2002