zu unterstützen." Entsprechend kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Frage des kostenlosen Verfahrens während der Gesetzesberatung "vergessen gegangen" wäre; vielmehr erscheint naheliegend, dass bewusst keine Kostenbefreiung vorgesehen wurde. Weiter erklärte der Grosse Rat am 21. März 2000 die Standesinitiative "zur Einführung der Entgeltlichkeit der Verfahren im Bereich Arbeitsrecht" für erheblich. Auch daraus ist zu schliessen, dass im Personalgesetz bewusst keine Kostenbefreiung vorgesehen wurde.