Hinzu kommt, dass (auch) das Rechtsschutzverfahren gemäss Personalgesetz spezifisch geregelt ist. Dieses Verfahren ist gegenüber demjenigen vor Arbeitsgericht wesentlich verschieden (vgl. insbesondere den unterschiedlichen Instanzenzug mit Zweiteilung Klage- / Beschwerdeverfahren sowie die spezielle Funktion der Schlichtungskommission).