Im Weiteren erscheint relevant, dass mit dem neuen Personalgesetz der Beamtenstatus abgeschafft und ein Leistungslohn mit einer Lohnspanne eingeführt wurde, welche mit 40% relativ gross ist. Als Gegenstück zu diesen liberalen Regelungen sollte der Rechtsschutz ausgebaut werden (vgl. stellvertretend für diverse Stellen in den Materialien die Aussagen von Regierungsrätin Stéfanie Mörikofer-Zwez an der Sitzung der nichtständigen Grossratskommission "Personalvorlagen" vom 17. März 2000, Kommissionsprotokoll S. 544). Mit der Abschaffung des Beamtenstatus wurde grundsätzlich auch das Disziplinarrecht abgeschafft.