Dem Personalrekursgericht kommt somit im Klageverfahren stets eine umfassende Kognition zu. In diesem Zusammenhang fällt auf, dass sich in den Materialien keine Textstelle finden lässt, wonach die Kognition im Klageverfahren im Vergleich zum Beschwerdeverfahren unterschiedlich wäre. Vielmehr wurde von Regierungsrätin Stéphanie Mörikofer-Zwez vor der zuständigen Grossratskommission ausdrücklich festgehalten: "Die Frage, ob man mit einem Verfahren [scil.: dem Klage- oder dem Beschwerdeverfahren] eine Chance hat, hängt nicht vom gewählten Verfahren ab, sondern wir stellen hier lediglich die Weichen für den zu wählenden Rechtsweg.