"Die Rechtsmittelinstanz soll in der Lage sein, die Streitigkeiten sowohl im Hinblick auf die Sachverhaltsfeststellung, das Ermessen wie auch bezüglich der korrekten Rechtsanwendung zu überprüfen" (S. 15). Im Rahmen der Beratung des Personalgesetzes in der nichtständigen Grossratskommission "Personalvorlagen" wurden seitens der Vertreter der Verwaltung zum Teil gegenteilige Angaben gemacht (vgl. die Aussagen des Chefs Rechtsdienst Regierungsrat anlässlich der 29./30. Sitzung vom 17. März 2000, Kommissions-Protokoll S. 545 f.).