Das Personalgesetz enthält keinerlei Bestimmungen betreffend die materiell-rechtlichen Folgen einer erfolgreichen Beschwerde gegen eine widerrechtliche Entlassungsverfügung (betreffend die materiell-rechtlichen Folgen einer erfolgreichen Klage gegen eine widerrechtliche Kündigung vgl. demgegenüber § 12 PersG). Es liegt somit eine Gesetzeslücke vor (vgl. Häfelin / Müller, a.a.O., Rz. 200 f.; Hans Rudolf Schwarzenbach-Hanhart, Grundriss des allgemeinen Verwaltungsrechts, 11. Auflage, Bern 1997, S. 62 f.).