In Bezug auf Rechtsmittelverfahren wird auf den Zeitpunkt der Eröffnung der anfechtbaren Verfügungen und Entscheide abgestellt: Findet die Eröffnung vor dem Inkrafttreten des neuen Prozessrechtes statt, so findet das alte, im andern Falle das neue Recht Anwendung (Alfred Kölz, Intertemporales Verwaltungsrecht, in: ZSR 102 (1983) II, S. 222 ff. mit Hinweisen).