Mit Präliminarurteil des Gerichtspräsidiums B. vom 13. Januar 2000 wurde die Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes der Parteien festgestellt. Am 6. März 2000 gewährte die Fremdenpolizei der Beschwerdeführerin das rechtliche Gehör im Hinblick auf einen Widerruf ihrer Aufenthaltsbewilligung. Sie stellte sich dabei auf den