115 Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung - Das Berufen auf eine nur noch formell bestehende Ehe, mit dem einzigen Ziel, die Anwesenheitsbewilligung nicht zu verlieren, ist rechtsmissbräuchlich. Dies auch dann, wenn der Scheidungsrichter die Scheidungsklage wegen angeblicher Unzumutbarkeit abweist (Erw. II/4a-b).