schwerdeführerin erneut mit einem Schweizer Bürger. Aus dieser Ehe ging ein Sohn hervor. Am 7. Juli 2000 reiste ihr vorehelicher Sohn A.R.D.S. (Beschwerdeführer), geboren am 28. Juli 1982, in die Schweiz ein, worauf die Beschwerdeführerin am 13. Juli 2000 ein Familiennachzugsgesuch einreichte. Der Vater des Beschwerdeführers verstarb noch vor dessen Geburt. Nach der Übersiedlung der Beschwerdeführerin in die Schweiz wuchs der Beschwerdeführer beim Bruder der Beschwerdeführerin in Brasilien auf. Ausser dem nachzuziehenden Sohn hat die Beschwerdeführerin keine weiteren Kinder in Brasilien.