A. Die Beschwerdeführerin ist seit ihrer Heirat mit einem Schweizer Bürger 1983 im Besitze des Schweizer Bürgerrechts. Aus der Ehe ging eine Tochter hervor. Die Ehe wurde im Jahre 1991 geschieden, wobei das Sorgerecht über die Tochter offenbar der Beschwerdeführerin übertragen wurde. 1996 verheiratete sich die Be- 2001 Beschwerden gegen Einspracheentscheide der F... 497