Wenn ihr Ehemann etwas von ihr gewollt habe, sei sie "immer gesprungen". Am 9. Juni 2000 schliesslich, wurde auch ein der Beschwerdeführerin bekannter Pfarrer des römisch-katholischen Pfarramtes B. einvernommen. Dieser gab zu Protokoll, es hätten sowohl mit ihm als auch mit dem kircheneigenen Sozialdienst Gespräche mit der Beschwerdeführerin stattgefunden. Dabei habe die Beschwerdeführerin ihm gegenüber geäussert, ihr Ehemann ignoriere sie und behandle sie als inexistent. Sie könne zum Beispiel Essen für ihn kochen und er koche danach dann doch für sich selbst.